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Häufig gestellte Fragen zur Entwicklung der Corona-Krise in Oederan

Nachfolgend finden Sie Antworten auf Fragen, die in der gegenwärtigen Situation häufig auftreten. Wir versuchen, die Rubrik fortwährend zu aktualisieren.

Bitte nutzen Sie für spezielle Fragen die Emailadresse coronainfo@oederan.de oder die Hotline 037292/27272.

 

Meine Ausweisdokumente sind abgelaufen. Muss bzw. kann ich sie trotz der gegenwärtigen Pandemie sowie der Maßnahmen zu deren Eindämmung zeitnah neu beantragen?
Welche Dokumente benötige ich zur Beantragung?
Wie komme ich an Passbilder?

Angesichts der Maßnahmen zur Eindämmung der Viruspandemie sind Behörden gegenwärtig dazu angehalten, kürzlich abgelaufene Dokumente mit Augenmaß zu behandeln und gegebenenfalls weiterhin zu akzeptieren. Grundsätzlich können die Dokumente aber weiterhin beantragt werden. Allerdings bedarf es dazu vorab einer telefonischen Terminvereinbarung mit dem Meldeamt (037292/27180). Welche Unterlagen zur Beantragung nötig sind, finden Sie auf der Seite unseres Einwohnermeldeamtes. Etwaige biometrische Passbilder können Sie bei Fotografen oder an Fototerminals (Drogerien usw.) fertigen lassen.

Das BMI gab zu obiger Fragestellung folgende Erklärung ab: "Ist Ihr Personalausweis und/oder Reisepass vor Kurzem abgelaufen bzw. wird das Ablaufdatum demnächst erreicht und steht Ihnen somit kein gültiges Identitätsdokument (Personalausweis oder Reisepass) mehr zur Verfügung, werden die zuständigen Pass-/ Personalausweis- bzw. Bußgeldbehörden bis auf Weiteres während der Eindämmung der Pandemie in der Regel keine Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die Ausweispflicht einleiten, wenn das Ausweisdokument ab dem 1. März 2020 oder danach ungültig wurde. Dies gilt, bis wieder ein regulärer Dienstbetrieb stattfindet und die Antragstellungen ausgeliefert sind.
Ob und ggf. inwieweit ein abgelaufener Pass / Personalausweis über das Ende des Gültigkeitszeitraums hinaus für einen konkreten Vorgang anerkannt wird, richtet sich nach den jeweiligen Erfordernissen und liegt nicht in der Hand der ausstellenden Behörden."

 

Wie wird mit den Elternbeiträgen im Zeitraum der Kita-Schließung ab dem 14.12.2020 verfahren?

Nachdem in der Pressekonferenz am 11.12.2020 von Herrn Staatsminister Piwarz angekündigt wurde, das es Gespräche zwischen der kommunalen Ebene und dem Freistaat zum Umgang mit den Elternbeiträgen während der Schließung der Kindertageseinrichtungen geben wird, gibt es nun eine Entscheidung diesbezüglich. Sie können diese in der gemeinsamen Medieninformation des Staatsministeriums der Finanzen, des Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Städte- und Gemeindetages und des Landkreistages vom 08. Januar 2021 entnehmen.

Der rechtliche Rahmen zum Verfahren der Erstattung der Elternbeiträge ist zwar noch offen, aber es gab zwischenzeitlich Konkretisierungen. Aufgrund dessen haben wir für uns die folgende hausinterne Lösung (Erstattungsschema) für die Erstattung der Elternbeiträge durch die Stadt Oederan für den Dezember 2020 gefunden:
- Für den Zeitraum 01.12.-13.12.2020 sind die anteiligen Elternbeiträge von allen Eltern zu bezahlen.
- Für den Zeitraum 14.12.-31.12.2020 erlassen wir die anteiligen Elternbeiträge an alle Eltern, welche keine Notbetreuung genutzt haben.
- Für die Notbetreuung ab dem 14.12.2020 ist für jeden Tag der Inanspruchnahme anteilig der Elternbeitrages zu bezahlen (taggenaue Abrechnung).
- Die Verrechnung der Erstattungsbeträge für Dezember 2020 erfolgt mit dem Einzug der Elternbeiträge für den Februar 2021. Die Eltern erhalten jeweils eine Verrechnungserklärung durch unsere Kämmerei zur Erläuterung.

Für die kommenden Monate ist es wie folgt geplant:
- Die Erstattung der nachfolgenden Elternbeiträge würde jeweils im übernächsten Monat erfolgen, das heißt die Januar-Erstattung erfolgt mit dem Einzug der März-Beiträge und die Februar-Erstattung erfolgt mit dem Einzug der April-Beiträge.
Wir hoffen, dass wir schnellstmöglich zu einem Normalbetrieb zurückkehren dürfen.

 

Kann ich mein Geschäft weiterhin öffnen?

Welche Geschäfte öffnen dürfen und welche geschlossen sind, können Sie der hier verlinkten Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt entnehmen. Für Unklarheiten gibt es die Hotline des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt: 0351/56455860.

 

Kann ich meine Angehörigen im Seniorenheim Richard-Hofmann-Stift gGmbH zurzeit besuchen?

Nein. Bitte sehen Sie derzeit von Besuchen bei Ihren Angehörigen im Pflegeheim ab.

 

Ich habe Eintrittskarten für eine Veranstaltung in der Stadt Oederan erworben. Die Veranstaltung fällt aus bzw. ist verschoben. Bekomme ich mein Geld zurück?

Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit der veranstaltenden Einrichtung in Verbindung.

Ansprechpartner

Stadtverwaltung Oederan
Bürgermeister Steffen Schneider
Markt 5
09569 Oederan
Tel.: 03 72 92 / 27 27 2
Email: coronainfo@oederan.de