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Öffentliche Auslegung und Beteiligung zum Entwurf des Raumordnungsplans Wind (ROPW) gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (Landesplanungsgesetz - SächsLPIG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Grund des Beschlusses Nr. 01/2026 der 40. Sitzung der Verbandsversammlung des Planungsverbandes Region Chemnitz vom 25. März 2026 führt der Planungsverband Region Chemnitz die öffentliche Auslegung und Beteiligung zum Entwurf des Raumordnungsplans Wind (ROPW) gemäß § 9 Abs. 2 ROG in Verbindung mit § 6 SächsLPIG durch.

Der Entwurf des ROPW umfasst die textlichen und zeichnerischen Festlegungen zur Windenergienutzung sowie deren Begründungen. Zum Entwurf des ROPW und seiner Begründung gehören auch Tabellen, Karten und Anhänge, einschließlich des Umweltberichtes als gesondertes Dokument (nachfolgend Planunterlagen).

Das Beteiligungsverfahren findet im Zeitraum vom 4. Mai 2026 bis einschließlich 6. Juli 2026 statt. Die Veröffentlichung der Planunterlagen und der nach Einschätzung des Planungsverbandes Region Chemnitz weiteren zweckdienlichen Unterlagen erfolgt in diesem Zeitraum ausschließlich digital im Internet, im Online-Portal (beteiligung-regionalplan.de/rpchemnitz/).

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt die öffentliche Auslegung der Planunterlagen und der weiteren zweckdienlichen Unterlagen im Zeitraum vom 4. Mai 2026 bis einschließlich 6. Juli 2026 in allen in der Bekanntmachung vom 8. April 2026, veröffentlicht im Amtlichen Anzeiger des Sächsischen Amtsblattes, Ausgabe Nr. 17/2026 vom 23. April 2026 benannten konkreten Dienststellen zu den dort angegebenen Zeiten für die kostenlose Einsichtnahme für jedermann.

Um eine sachgerechte Einbeziehung Ihrer Belange in die weitere Ausarbeitung des Plans zu gewahrleisten, empfehlen wir Ihnen, Ihre Hinweise, Anregungen und Bedenken in Ihrer Stellungnahme mit Bezug auf den konkreten Plansatz oder das Kapitel des Entwurfes des ROPW zu benennen und zu begründen. Aus Ihrer Stellungnahme sollte dabei insbesondere hervorge-hen, welche Inhalte entfallen können und welche Änderungen und Ergänzungen für erforderlich erachtet werden.

Ihre Stellungnahme zum Entwurf des ROPW übermitteln Sie bitte bis zum 6. Juli 2026. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Bei Übermittlung per E-Mail können diese an ropw@pv-rc.de übermittelt werden. Bei Nutzung des Online-Portals (https://beteiligung-regionalplan.de/rpchemnitz/) können die Stellungnahmen direkt über dieses Portal abgegeben werden.

Schriftliche Stellungnahmen sind zu richten an: Planungsverband Region Chemnitz, Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau.

Es wird darum gebeten, für die Stellungnahme nur eine Möglichkeit der Übermittlung zu nutzen.

Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 9 Abs. 2 Satz 4 Nummer 3 ROG mit Ablauf der Frist und somit alle nach Ablauf des 6. Juli 2026 eingehenden Stellungnahmen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Trommer

Bürgermeister

Verbandsvorsitzender

Digitaler Bauantrag ersetzt Papier nun komplett

Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen


Ab dem 10. Oktober 2024 können Bauanträge und über zehn weitere Leistungen im Zusammenhang mit Bauvorhaben vollständig digital beantragt werden. 
Das Verfahren läuft medienbruchfrei. Das heißt, dass Arbeitsprozesse und Kommunikation ohne Unterbrechungen oder Medienwechsel digital übermittelt und verarbeitet werden.
Die Beantragung erfolgt über die Plattform https://sn.digitalebaugenehmigung.de/lk-mittelsachsen/de/neuen-antrag-erstellen-bgo.html

Es handelt sich um eine landesweite Nachnutzung einer Plattform aus Mecklenburg-Vorpommern nach dem Onlinezugangsgesetz. Federführend für die Einführung ist der Freistaat Sachsen. Das Referat Bauantragsbearbeitung war eine der Pilotbehörden.

„Das ist ein weiterer Meilenstein bei der Digitalisierung der Baugenehmigungsprozesse“, sagt Erik Wagner, Leiter des Referats Bauantragsbearbeitung. Denn die Beantragung über die Plattform führt dazu, dass auf die Papierakte im Genehmigungsverfahren vollständig verzichtet wird. Wer bisher über die Bauonlineplattform des Landratsamtes Mittelsachsen eine Baugenehmigung beantragt hatte, musste immer noch den Bauantrag mindestens 1-fach in Papier nachreichen.

Die Anmeldung erfolgt über das Nutzerkonto Bund. Dazu ist die Online-Funktion des Personalausweises freizuschalten. Alternativ kann das private ELSTER-Zertifikat oder für Unternehmen das ELSTER „Mein Unternehmerkonto“ verwendet werden.

Der Baugenehmigungsbescheid wird für den Bauherrn im sogenannten elektronischen Eingangsraum in die Baugenehmigungsbehörde abgelegt, über den auch die mit dem Bauherrn mit Nachrichten kommuniziert wird.
Zukünftig ist noch angedacht, dass der Bauherr nach Prüfung der Bauvorlagen seinen Bescheid in sein Postfach des Nutzerkontos direkt zugestellt bekommt.

Seit Oktober 2022 hat das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung in Zusammenarbeit mit dessen Projektentwickler Nortal AG und der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Mittelsachsen sowie einer Vielzahl anderer sächsischer Bauaufsichtsbehörden die „Digitale Bauantragsstellung“ bis zur Praxisreife entwickelt. Weitere untere Bauaufsichtsbehörden werden die digitale Bauantragsbearbeitung in der nächsten Zeit ebenfalls aufnehmen. 

Für Rückfragen steht Ihnen die Pressestelle unter E-Mail presse@landkreis-mittelsachsen.de gern zur Verfügung.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landratsamt Mittelsachsen
Pressestelle
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Tel. 03731 799-3305