Öffentliche Auslegung und Beteiligung zum Entwurf des Raumordnungsplans Wind (ROPW) gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (Landesplanungsgesetz - SächsLPIG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Grund des Beschlusses Nr. 01/2026 der 40. Sitzung der Verbandsversammlung des Planungsverbandes Region Chemnitz vom 25. März 2026 führt der Planungsverband Region Chemnitz die öffentliche Auslegung und Beteiligung zum Entwurf des Raumordnungsplans Wind (ROPW) gemäß § 9 Abs. 2 ROG in Verbindung mit § 6 SächsLPIG durch.
Der Entwurf des ROPW umfasst die textlichen und zeichnerischen Festlegungen zur Windenergienutzung sowie deren Begründungen. Zum Entwurf des ROPW und seiner Begründung gehören auch Tabellen, Karten und Anhänge, einschließlich des Umweltberichtes als gesondertes Dokument (nachfolgend Planunterlagen).
Das Beteiligungsverfahren findet im Zeitraum vom 4. Mai 2026 bis einschließlich 6. Juli 2026 statt. Die Veröffentlichung der Planunterlagen und der nach Einschätzung des Planungsverbandes Region Chemnitz weiteren zweckdienlichen Unterlagen erfolgt in diesem Zeitraum ausschließlich digital im Internet, im Online-Portal (beteiligung-regionalplan.de/rpchemnitz/).
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt die öffentliche Auslegung der Planunterlagen und der weiteren zweckdienlichen Unterlagen im Zeitraum vom 4. Mai 2026 bis einschließlich 6. Juli 2026 in allen in der Bekanntmachung vom 8. April 2026, veröffentlicht im Amtlichen Anzeiger des Sächsischen Amtsblattes, Ausgabe Nr. 17/2026 vom 23. April 2026 benannten konkreten Dienststellen zu den dort angegebenen Zeiten für die kostenlose Einsichtnahme für jedermann.
Um eine sachgerechte Einbeziehung Ihrer Belange in die weitere Ausarbeitung des Plans zu gewahrleisten, empfehlen wir Ihnen, Ihre Hinweise, Anregungen und Bedenken in Ihrer Stellungnahme mit Bezug auf den konkreten Plansatz oder das Kapitel des Entwurfes des ROPW zu benennen und zu begründen. Aus Ihrer Stellungnahme sollte dabei insbesondere hervorge-hen, welche Inhalte entfallen können und welche Änderungen und Ergänzungen für erforderlich erachtet werden.
Ihre Stellungnahme zum Entwurf des ROPW übermitteln Sie bitte bis zum 6. Juli 2026. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Bei Übermittlung per E-Mail können diese an ropw@pv-rc.de übermittelt werden. Bei Nutzung des Online-Portals (https://beteiligung-regionalplan.de/rpchemnitz/) können die Stellungnahmen direkt über dieses Portal abgegeben werden.
Schriftliche Stellungnahmen sind zu richten an: Planungsverband Region Chemnitz, Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau.
Es wird darum gebeten, für die Stellungnahme nur eine Möglichkeit der Übermittlung zu nutzen.
Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 9 Abs. 2 Satz 4 Nummer 3 ROG mit Ablauf der Frist und somit alle nach Ablauf des 6. Juli 2026 eingehenden Stellungnahmen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Trommer
Bürgermeister
Verbandsvorsitzender