Im Zuge der Straßenbaumaßnahme auf der Lessingstraße wird es im Bereich der Lessingstraße und der Heinestraße zu Verkehrseinschränkungen kommen. Die beiden Behindertenparkplätze vor dem Gebäude Lessingstraße 46-52 werden auf die Parkflächen der Fußballer verlegt. Vielen Dank dem OSC für die unkomplizierte Lösung an dieser Stelle.
Der Wohnblock Lessingstraße 54-60 ist im 1. Bauabschnitt vom 16.06.2025 bis ca. Ende Juli 2025 verkehrstechnisch besonders eingeschränkt erreichbar. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die Aufstellfläche für die Feuerwehren, sollte es zum Einsatz während der Bauphase kommen, insbesondere im Bereich der Heinestraße stets frei zu halten.
Bitte helfen Sie alle mit, dass die Rettungsfahrzeuge ohne unnötige Zeitverzögerung durch parkende Fahrzeuge an die jeweiligen Einsatzstellen gelangen können!
Wir möchten alle Hundehalter an die Fälligkeit der Hundesteuer erinnern. Die Hundesteuer ist am 01.07.2025 zur Zahlung fällig. Die Höhe der Hundesteuer entnehmen Sie bitte dem zuletzt ergangenen Bescheid.
Die Hundesteuerbescheide aus dem Jahr 2024 sind auch im Jahr 2025 weiter gültig.
Wenn Sie der Stadt Oederan ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird die Hundesteuer am Fälligkeitstag eingezogen.
Wenn Sie künftig am SEPA-Lastschriftmandat teilnehmen möchten, können Sie hierzu das Formular auf unserer Homepage unter der Rubrik Formulardownload abrufen und ausgefüllt und unterschrieben bei der Stadt Oederan einreichen.
das Erlebnisbad Oederan startet am Dienstag, 10. Juni 2025 in die Freibadsaison. Alle Informationen zu unserem Freibad gibt in der Rubrik Attraktionen.
Gemeinsam mit dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr möchten wir Sie darüber informieren, dass in den nächsten Wochen im gesamten Gebiet des Landkreises Mittelsachsen die Grasmahd ansteht. Das betrifft Bundes-, Staats- sowie Kreisstraßen.
Im Zusammenhang mit deren Unterhaltungsarbeiten wurde des öfteren festgestellt, dass in Straßengräben oder Banketten ungesicherte Schutzrohre und andere Gegenstände liegen, welche verlegt wurden. Diese ragen meist einige Zentimeter aus dem Boden heraus. Hier besteht nicht nur das Risiko, dass während der Mäh- bzw. Unterhaltungsarbeiten Schutzrohre beschädigt werden, auch die eingesetzten Mähwerke können Schäden davontragen, welche im schlimmsten Fall finanziell auf den Eigentümer umgelegt werden.
Wir bitten Sie, Ihre aktuellen Bestände zu prüfen und eventuell freiliegende Schutzrohre und Gegenstände rechtzeitig zu sichern oder zu beseitigen.
Am 30.01.2025 hat der Stadtrat der Stadt Oederan die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2025 beschlossen. Zwischenzeitlich ist auch die Information vom Landratsamt zur gesetzmäßigen Aufstellung eingegangen.
Der Haushaltsplan wird vom 02.-08.04.2025 zur Einsichtnahme im Rathaus bereit liegen. Gerne kann dieser natürlich auch digital eingesehen werden.
Es ist wieder soweit: Die Wochenmarktsaison auf dem Oederaner Markt startet
Ab dem 07. März 2025 findet wieder regelmäßig am Freitag unser Wochenmarkt auf dem Markt statt. Als erster Händler wird die Gärtnerei Martin wieder vor Ort sein und freut sich auf Ihren Besuch. Das Sortiment umfasst ein umfangreiches, frühlingshaftes Blumen- und Pflanzensortiment.
Durch einen regelmäßigen Besuch können Sie die Markthändler und somit den Erhalt des Wochenmarktes aktiv unterstützen, damit er eine feste Adresse in unserer Stadt bleibt.
Ihr Gewerbeamt der Stadtverwaltung Oederan in Zusammenarbeit mit der Deutschen Marktgilde e.G.
In diesem Zusammenhang möchte ich allen Beteiligten der Landratswahl vom 26.01.2025 und der Bundestagswahl vom 23.02.2025 meinen Dank aussprechen. Seien es die Mitarbeiter im Rathaus, dem Bauhof und den Hausmeistern bei der Einrichtung der Wahllokale oder die vielen Wahlhelfer in Oederan und den Ortsteilen. Die außerplanmäßigen Wahlen in einer dafür untypischen Jahreszeit haben allen viel abverlangt, um einen reibungslosen Wahlablauf zu ermöglichen. Vielen Dank!
Nach dem ganzen Wahlmarathon hoffe ich zunächst erst einmal auf ein wenig Ruhe und freue mich zukünftig auf die weitere großartige Unterstützung von allen.
Wir, die GDMcom GmbH, planen und bauen im Auftrag der ONTRAS Gastransport GmbH die Neuverlegung einer Kabelschutzrohranlage für Glasfaserkabel entlang einer vorhandenen Ferngasleitung. Die Anlage mit eingelegtem Glasfaserkabel dient der Steuerung der Ferngasleitung und der Errichtung einer Telekommunikationslinie.
Auflistung der Gemarkungen, in denen die Arbeiten durchgeführt werden:
Die IHK Chemnitz bittet um Unterstützung für die 5. Auflage der Gewerbemietsammlung für die Region Chemnitz. Im Interesse einer größeren Markttransparenz und als Beitrag zur Wirtschaftsförderung wird darum gebeten, die vorliegenden Gewerbemieten zur Verfügung zu stellen.
Erhoben werden Mieten aus den Jahren 2023 bis 2025.
Mit Datum vom 06.01.2025 wurden allen Steuerpflichtigen die Grundsteuerbescheide zugesandt. Die Stadt Oederan ist bei der Festsetzung der Grundsteuer an den vom zuständigen Finanzamt ermittelten Grundsteuermessbetrag gebunden. Beim Finanzamt sind nach wie vor zahlreiche Einspruchsverfahren gegen die vorausgegangenen Grundsteuermessbescheide anhängig. Führen diese Einsprüche dazu, dass sich der Grundsteuermessbetrag ändert, wird diese Änderung von Amts wegen durchgeführt. Auch für Eigentumswechsel gilt, dass die Umschreibung der Grundsteuer erst vom Steueramt durchgeführt werden darf, wenn das Finanzamt zuvor den Grundbesitz dem neuen Eigentümer zugerechnet hat. Ein Widerspruch gegen den von der Stadt Oederan versandten Bescheid ist in diesen Fällen nicht nötig und nicht zielführend. Gemäß § 80 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) entfaltet ein solcher Widerspruch keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass die Steuer trotzdem in voller Höhe zur Fälligkeit zu entrichten ist. Zuviel gezahlte Beträge werden nach einer Änderung erstattet.
An der Lessingstraße und vor allem an der Schillerstraße kam zu Ausfällen der Straßenbeleuchtung. Die Elektrofirma war bereits am Freitagnachmittag vor Ort, um die Beleuchtung provisorisch in Betrieb zusetzen.
Zum erneuten Ausfall kam es jedoch am Wochenende.
Am Montag wurde eine mögliche Ursache lokalisiert (für die Prüfung oder bei Reparaturen ist es erforderlich die Straßenbeleuchtung am Tag anzuschalten – Hinweis an die besorgten Anrufer).
Die Beleuchtung an die Lessingstraße konnte am 16.12.2024 wieder in Betrieb genommen werden.
Die Störung ist vermutlich durch einen Kabelschaden an der Kreuzung Schillerstraße-Lessingstraße eingetreten.
Damit es keinen weiteren Kurzschluss im Beleuchtungsnetz gibt, wurde der Unterstrang Schillerstraße Katholische Kirche bis Schillerstraße 12 am 16.12.2024 abgeklemmt.
Die zuständige Elektrofirma hat den Kabelsuchdienst bestellt.
Nach Ortung der genauen Schadensstelle erfolgt die Reparatur und damit die Wiederinbetriebnahme der 4 Leuchten Schillerstraße Katholische Kirche bis Schillerstraße 12.
Einige haben es bestimmt schon gemerkt: In verschieden Bereichen – vor allen im ländlichen Gebiet – ist die Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung bereits wirksam. Die Abschaltzeiten sind einheitlich von 23:30 bis 5 Uhr, wie der Stadtrat im September 2022 beschlossen hatte. Die Elektrofirma arbeitet weiter im restlichen Stadtgebiet, die neuen Schaltuhren mit Dämmerungsschaltern einzubauen. Mit dieser Maßnahme sollen die Stromkosten der Straßenbeleuchtung halbiert werden.
Der Termin des Friedensrichters verschiebt sich um eine Woche:
Der Friedensrichter, Herr Schmuck, ist nicht am Donnerstag, den 02. Juni 2022 sondern am Donnerstag, den 09. Juni 2022 im Besprechungszimmer des Hauptamtes (Zimmer 106) in der Stadtverwaltung Oederan, Gerichtsstraße 18, von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr zu sprechen
Bei Bedarf können Sie auch gern einen Termin über die Stadtverwaltung Oederan, Hauptamt; Tel.: 037292/27-111 oder per e-Mail an friedensrichter@oederan.de vereinbaren.
Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Dafür werden ab 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Zum ersten Mal wird die auf den neuen Grundsteuerwerten basierende Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen sein. Bis dahin gelten die bisherigen Einheitswerte und Grundsteuermessbeträge weiter.
Für die neue Grundsteuer ab 2025 ist vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 für jedes Grundstück bzw. jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (dazu zählen auch einzelne land- und forstwirtschaftliche Flächen) vom Eigentümer eine Steuerklärung beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Bei Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind, ist der Erbbauberechtigte erklärungspflichtig.
Informationsschreiben im II. Quartal 2022
der sächsischen Finanzämter an die Eigentümer von Grundstücken in Sachsen
Die Finanzämter werden im II. Quartal 2022 (vorauss. Ende April bis Anfang Juni 2022) Informationsschreiben an die Grundstückseigentümer versenden. Neben dem Aktenzeichen werden auch die Bezeichnung des Flurstücks bzw. eines Großteils der Flurstücke, die unter dem Aktenzeichen gespeichert sind, aus dem Informationsschreiben ersichtlich. Darüber hinaus wird der Ablauf erläutert, Telefonnummern für Fragen bei den Finanzämtern benannt und auch auf das Grundsteuerportal Sachsen verwiesen, in dem für die Erklärung wichtige Daten zum Grundstück (z. B. Gemarkungsnummer, Flurstücksnummer, amtliche Fläche, Bodenrichtwert bzw. Ertragsmesszahl) aufgerufen werden können. Das Grundsteuerportal Sachsen wird voraussichtlich ab 1. Juli 2022 freigeschaltet.
Bei Miteigentum ist es möglich, dass kein Informationsschreiben eingeht. In diesem Fall wurde ggf. ein anderer Miteigentümer angeschrieben.
Abgabe der Erklärung ab 1. Juli 2022
Die Erklärung können Sie über ELSTER ab dem 1. Juli 2022 kostenlos und elektronisch abgeben. Dafür benötigen Sie ein Benutzerkonto. Sofern Sie noch kein solches Konto besitzen, können Sie es bereits jetzt beantragen. Sollten Sie bereits ein Benutzerkonto besitzen, das Sie z. B. für Ihre Einkommensteuererklärung benutzen, können Sie es auch für die Grundsteuer verwenden. Sie können über ELSTER Feststellungserklärungen auch für eine andere Person (z. B. in Betreuungsfällen, für die Eltern usw.) übermitteln. Sie müssen für diese Person keine zusätzliche Registrierung in ELSTER vornehmen.
Informationen zum ELSTER-Portal finden sie unter: www.elster.de
Das Finanzamt setzt den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag fest. Nach Vorliegen der neuen Grundsteuermessbeträge (voraussichtlich Ende 2023/Anfang 2024) können sich die sächsischen Gemeinden mit der »neuen« Grundsteuer auseinandersetzen. Sie werden prüfen, ob sie ihre Hebesätze anpassen müssen. Anschließend werden sie die neuen Grundsteuerbescheide versenden. Die neu berechnete Grundsteuer ist dann ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen.
Einzelanfragen zur künftigen Grundsteuerhöhe kann die Stadt Oederan derzeit nicht beantworten. Die Städte und Gemeinden können die Hebesätze für das Jahr 2025 erst festsetzen, wenn hierfür die Messbeträge der Grundstücke im Gemeindegebiet vorliegen. Voraussichtlich können die erforderlichen Entscheidungsprozesse somit erst im 2. Halbjahr 2024 begonnen werden.
Erstorientierungshilfe für ukrainische Vertriebene jetzt in ukrainischer Sprache verfügbar:
die Erstorientierungshilfe für Kriegsvertriebene aus der Ukraine des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS), steht Ihnen unter folgendem Link zur Verfügung:
bereits jetzt sind wir von Ihrer Spenden- und Hilfsbereitschaft überwältigt. Neben zahlreichen Geldspenden und privaten Wohnungsangeboten ist es mit Ihrer Unterstützung gelungen, bereits 10 Wohnungen mit Möbeln fast komplett auszustatten, welche ab dem 01.04.2022 über die Landkreisverwaltung genutzt werden.
Uns fehlen aktuell nur noch einige Elektroherde. Falls Sie diese noch spenden möchten/können, erreichen Sie uns wie bisher wochentags zu den Öffnungszeiten des Rathauses unter 037292/27-111 und am Wochenende von 12:00 bis 17:00 Uhr unter 037292/27-128.
Wir danken Ihnen aufs Herzlichste für Ihre zahlreichen Angebote und Ihre Unterstützung auf verschiedenste Art und Weise.
Für die Anmeldung ukrainischer Kinder und Jugendlicher an sächsischen Schulen wurde seitens des Landesamtes für Schule und Bildung ein Onlineanmeldeportal eingerichtet.
Das Portal wird ab dem 25. März 2022 um 08:00 Uhr unter folgendem Link zu erreichen sein:
Gern können Sie sich auch bei uns in der Verwaltung unter 037292 27-111 oder per E-Mail unter ukraine@oederan.de melden und wir teilen Ihnen weitere Kontakte mit.
Ab 1. April möchte die Stadt Oederan ukrainischen Flüchtlingen mit beziehbaren Wohnungen helfen.
Damit das klappt, werden ehrenamtliche Helfer gesucht – speziell zum Aufbau von Küchen. Die 1,80 m breiten Küchen befinden sich bereits in den Wohnungen der Stadtbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Oederan mbH und der Wohnungsbaugenossenschaft "Glück Auf" Oederan e. G.
Optimal ist der Aufbau mit 2 Personen. Aufbauanleitungen liegen in jeder Wohnung bereit.
Wenn Sie uns als Aufbauhelfer zur Seite stehen können, dann melden Sie sich bitte bei der Stadtverwaltung Oederan unter 037292-27111 oder über ukraine@oederan.de.
Allen Helfern schon jetzt einen herzliches Dankschön!
auch Oederan zeigt Eigeninitiative und Solidarität gegenüber Flüchtlingen aus der Ukraine.
Zur Unterstützung für mögliche Flüchtlinge in unserer Stadt wurde eine Hotline für Hilfsangebote eingerichtet. Gern können Sie Ihre Unterstützung unter folgenden Telefonnummern anbieten:
wochentags unter 037292 27-111 oder
von Freitag bis Sonntag von 12:00 Uhr-17:00 Uhr unter 037292 27-128.
Verschiedene Hilfsangebote könnten dabei z. B. Dolmetschertätigkeiten, Fahrdienste, Einkaufshilfen oder auch Sachspenden sein. Gerne nehmen wir auch private Wohnungsangebote entgegen.
Wir wollen damit zunächst alle Angebote übersichtlich sammeln. Sofern anschließend tatsächlich Bedarf besteht, würden wir uns nochmal mit Ihnen in Verbindung setzen.
Weiterhin hat die Stadt Oederan ein Spendenkonto eingerichtet. Diese Spenden sollen für die eventuell zu betreuenden Flüchtlinge in unserer Stadt eingesetzt werden.
Spendenkonto
Kontoinhaber: Stadt Oederan
IBAN: DE74 8705 2000 0190 0499 95
BIC: WELADED1FGX
Verwendungszweck: Flüchtlingshilfe Ukraine
Sofern Sie eine Spendenbescheinigung wünschen, bitten wir um Angabe des vollständigen Namen und der Anschrift.
Der Beteiligungsbericht der Stadt Oederan für das Jahr 2020 wird gemäß § 99 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) auf der Homepage der Stadt Oederan in der Rubrik Bekanntmachungen zur öffentlichen Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.
Gleichzeitig liegt der Bericht dauerhaft in der Stadtverwaltung Oederan (ehem. Gericht), Kämmerei (Zimmer 211), Gerichtsstraße 18 in 09569 Oederan, zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Zu folgenden Zeiten ist die Einsichtnahme möglich:
Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr als Straßenbaulastträger der Staatsstraße S 207
beabsichtigt in der Zeit vom 14.03. bis 25.03.22 den Straßenbelag im Bereich der Bahnbrücke bis zum Ortsausgang in Richtung Eppendorf zu erneuern, vorausgesetzt die Wetterlage lässt dies zu.
Der Chemnitzer Verkehrsbau (CVB) wird die Maßnahme durchführen.
Für die Schüler der 4. Klassen der sächsischen Grundschulen ist es an der Zeit, über ihren weiteren Bildungsweg zu entscheiden. In der Vergangenheit konnten sie „Tage der offenen Tür“ nutzen, um sich über weiterführende Schulen zu informieren. Die Pandemie verhindert das 2022 jedoch. Entsprechend hat der Schülerrat der Oberschule Oederan nach einem virtuellen Weg gesucht, um den Campus an unserer Frankenberger Straße für Interessenten vorzustellen. Letztlich ist ein informatives wie kurzweiliges Video entstanden. Der Film kann auf dem YouTube-Kanal des Stadtmarketingvereins eingesehen werden: https://www.youtube.com/user/StadtOederan