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Freudenfrüchte für Oederan und deren Ortsteile

Aktuell

Im Rahmen der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 werden für das Projekt „GELEBTE NACHBARSCHAFT“ in verschiedenen Teilen der Stadt Oederan junge Obstbäume gepflanzt. Freudenfrüchte für alle sind das Ziel des Projekts, das von vielen verschiedenen Menschen gemeinsam in Partnerschaften verwirklicht und gelebt wird.

Mittwoch, 22.10.2025                         10:00 Uhr

Oederan:    Streuobstwiese am Schusterteich von d. R-Wagner-Str. in Richtung Stadtwald – 15 Bäume

Eine weitere Bepflanzung der Streuobstwiese  an  der  Frankenberger Straße wird durch den Bauhof der Stadt Oederan eigenständig übernommen. – 12 Bäume

 

Mittwoch, 22.10.2025                         14:00 Uhr
 
Oederan OT Gahlenz:      Pfaffs Hof, Gahlenzer Str. 5, 09569 Oederan– 24 Bäume

Baustellenmeldung entlang der Bahnstrecke in Breitenau (Sept./Okt. 2025)

Aktuell

Verkehrseinschränkungen entlang der Bahnstrecke aufgrund von Baumaßnahmen oberhalb der Straße des Friedens 75, Breitenau  

Entlang der Bahnstrecke und der benachbarten Zuwegung kann es zu Einschränkungen im Straßenverkehr auf Grund von Baugrunduntersuchungen im Zeitraum vom 29.09.2025 bis 29.10.2025 kommen. 

Baumaßnahme der Agri-Photovoltaikanlage um Memmendorf

Aktuell

Die Agrargenosschaft Memmendorf e.G. informiert, dass im Zuge der Baumaßnahme Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Memmendorf“ ab dem 10.06.2025 mit erhöhtem Lärm zu rechnen ist. Nach Baustelleneinrichtung am Ende der Straße Kirchweg in Richtung Frankenstein wird entlang der Bahnstrecke die Aufständerung der PV-Anlage errichtet, welche durch eine Zaunanlage gesichert wird. Die Baumaßnahme erstreckt sich über mehrere Flurstücke entlang des Bahngleises und soll voraussichtlich im Frühjahr 2026 fertiggestellt sein.

Wir bitten um Verständnis.

Erinnerung Fälligkeit Hundesteuer

Aktuell

Wir möchten alle Hundehalter an die Fälligkeit der Hundesteuer erinnern. Die Hundesteuer ist am 01.07.2025 zur Zahlung fällig. Die Höhe der Hundesteuer entnehmen Sie bitte dem zuletzt ergangenen Bescheid.

Die Hundesteuerbescheide aus dem Jahr 2024 sind auch im Jahr 2025 weiter gültig.

Wenn Sie der Stadt Oederan ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird die Hundesteuer am Fälligkeitstag eingezogen. 

Wenn Sie künftig am SEPA-Lastschriftmandat teilnehmen möchten, können Sie hierzu das Formular auf unserer Homepage unter der Rubrik Formulardownload abrufen und ausgefüllt und unterschrieben bei der Stadt Oederan einreichen.

Ihr Steueramt

Erlebnisbad Oederan | Saisonstart am Dienstag, 10. Juni 2025

Aktuell

Liebe Freibadfreunde,

das Erlebnisbad Oederan startet am Dienstag, 10. Juni 2025 in die Freibadsaison. Alle Informationen zu unserem Freibad gibt in der Rubrik Attraktionen.

Stadtverwaltung Oederan
Erlebnisbad

Start auf dem Wochenmarkt am 07. März 2025

Aktuell

Es ist wieder soweit: Die Wochenmarktsaison auf dem Oederaner Markt startet

Ab dem 07. März 2025 findet wieder regelmäßig am Freitag unser Wochenmarkt auf dem Markt statt. Als erster Händler wird die Gärtnerei Martin wieder vor Ort sein und freut sich auf Ihren Besuch. Das Sortiment umfasst ein umfangreiches, frühlingshaftes Blumen- und Pflanzensortiment.

Durch einen regelmäßigen Besuch können Sie die Markthändler und somit den Erhalt des Wochenmarktes aktiv unterstützen, damit er eine feste Adresse in unserer Stadt bleibt.

Ihr Gewerbeamt der Stadtverwaltung Oederan in Zusammenarbeit mit der Deutschen Marktgilde e.G.

Bundestagswahl 2025 in Oederan

Aktuell

Nachfolgend können Sie das vorläufige amtliche Endergebnis der Bundestagswahl 2025 in Oederan einsehen:

 

In diesem Zusammenhang möchte ich allen Beteiligten der Landratswahl vom 26.01.2025 und der Bundestagswahl vom 23.02.2025 meinen Dank aussprechen. Seien es die Mitarbeiter im Rathaus, dem Bauhof und den Hausmeistern bei der Einrichtung der Wahllokale oder die vielen Wahlhelfer in Oederan und den Ortsteilen. Die außerplanmäßigen Wahlen in einer dafür untypischen Jahreszeit haben allen viel abverlangt, um einen reibungslosen Wahlablauf zu ermöglichen. Vielen Dank!


Nach dem ganzen Wahlmarathon hoffe ich zunächst erst einmal auf ein wenig Ruhe und freue mich zukünftig auf die weitere großartige Unterstützung von allen.

Kevin Thiele
Hauptamtsleiter

„Neuverlegung von Kabelschutzrohren für Glasfaserkabel“ im Zeitraum von März 2025 - Juni 2026

Aktuell

Wir, die GDMcom GmbH, planen und bauen im Auftrag der ONTRAS Gastransport GmbH die Neuverlegung einer Kabelschutzrohranlage für Glasfaserkabel entlang einer vorhandenen Ferngasleitung. Die Anlage mit eingelegtem Glasfaserkabel dient der Steuerung der Ferngasleitung und der Errichtung einer Telekommunikationslinie.

Auflistung der Gemarkungen, in denen die Arbeiten durchgeführt werden:

   • Börnichen
   • Gahlenz
   • Kirchbach
   • Memmendorf
   • Oederan


Kontakt:
GDMcom GmbH
Telefon: 0341 3504-0
E-Mail: info@gdmcom.de
www.gdmcom.de

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Gewerbemietsammlung der IHK für die Region Chemnitz

Aktuell

Die IHK Chemnitz bittet um Unterstützung für die 5. Auflage der Gewerbemietsammlung für die Region Chemnitz. Im Interesse einer größeren Markttransparenz und als Beitrag zur Wirtschaftsförderung wird darum gebeten, die vorliegenden Gewerbemieten zur Verfügung zu stellen.

Erhoben werden Mieten aus den Jahren 2023 bis 2025.

Die Teilnahme ist bis zum 30.11.2025 möglich. 

Alle weiteren Informationen finden Sie hier.

Informationen zu Grundsteuerbescheiden

Aktuell

Mit Datum vom 06.01.2025 wurden allen Steuerpflichtigen die Grundsteuerbescheide zugesandt.
Die Stadt Oederan ist bei der Festsetzung der Grundsteuer an den vom zuständigen Finanzamt ermittelten Grundsteuermessbetrag gebunden.
Beim Finanzamt sind nach wie vor zahlreiche Einspruchsverfahren gegen die vorausgegangenen Grundsteuermessbescheide anhängig. Führen diese Einsprüche dazu, dass sich der Grundsteuermessbetrag ändert, wird diese Änderung von Amts wegen durchgeführt.
Auch für Eigentumswechsel gilt, dass die Umschreibung der Grundsteuer erst vom Steueramt durchgeführt werden darf, wenn das Finanzamt zuvor den Grundbesitz dem neuen Eigentümer zugerechnet hat.
Ein Widerspruch gegen den von der Stadt Oederan versandten Bescheid ist in diesen Fällen nicht nötig und nicht zielführend.
Gemäß § 80 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) entfaltet ein solcher Widerspruch keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass die Steuer trotzdem in voller Höhe zur Fälligkeit zu entrichten ist. Zuviel gezahlte Beträge werden nach einer Änderung erstattet.

Ihr Steueramt