Standesamt
Inhaltsverzeichnis
1. Ansprechpartner
2. Allgemeine Informationen zum Service des Standesamtes und Urkundenanforderung
3. Hausgeburten und Vaterschaftsanerkennungen
4. Eheschließungen
5. Sterbefälle
1. Ansprechpartner
Allgemein Tel. 037292/27182, Fax 037292/27187
Frau Rudolph - Standesbeamtin Tel. 037292/27182, E-Mail: rudolph.sv@oederan.de
Frau Heilmann - Standesbeamtin Tel. 037292/27241, E-Mail: heilmann.sv@oederan.de
Frau Eckert - Standesbeamtin Tel. 037292/27183, E-Mail: eckert.sv@oederan.de
Wir sind während der regulären Sprechzeiten der Stadtverwaltung für Sie da. Termine außerhalb der Sprechzeiten können aber auch gern telefonisch vereinbart werden.
Eine vorherige Terminvereinbarung mit uns ist zwingend erforderlich.
2. Allgemeine Informationen zum Service des Standesamtes und Urkundenanforderungen
Der Bürgerservice im Standesamt umfasst folgende Leistungen:
- Beurkundungen von Hausgeburten, Eheschließungen, Sterbefälle, Nachbeurkundungen, Namensangelegenheiten, Vaterschaftsanerkennungen (auch vor der Geburt möglich) und Kirchenaustritten
- Ausstellung von Personenstandsurkunden aus dem Bereich Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle
Für die Urkundenbestellung können Sie gern unser Online-Formular benutzen oder wenden sich persönlich an uns.
Beachten Sie bitte unbedingt, dass der Ereignisort (Geburts-, Eheschließungs- oder Sterbeort) Oederan bzw. einer der Ortsteile sein muss, sonst besteht keine Zuständigkeit für die Urkundenausstellung!
Eine telefonische bzw. persönliche Beratung zu Ihren Wünschen ist für uns selbstverständlich.
Postalische Anschrift:
Stadt Oederan
Standesamt
Markt 5
09569 Oederan
3. Hausgeburten und Vaterschaftsanerkennungen
Bitte kontaktieren Sie uns zeitnah, sollte Ihr Baby zu Hause zur Welt kommen, damit wir Ihnen alle Formalitäten für die Beurkundungen erläutern können.
Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, so können Vaterschaftsanerkennungen vor oder nach der Geburt bei uns im Standesamt abgegeben werden.
Sorgeerklärungen sind nur im Landratsamt Mittelsachsen, Abt. Jugend und Familie, Am Landratsamt 3, 09648 Mittweida, möglich.
4. Eheschließungen
Als Trauorte stehen Ihnen der ehemalige Gerichtssaal im Rathaus und der Saal im Dachgeschoss der Volkskunstschule in Oederan zur Verfügung. Eheschließungen werden bei uns an allen Werktagen der Woche vorgenommen.
Besprechen Sie mit uns Ihre Vorstellungen – wir werden uns um deren Verwirklichung bemühen.
Sofern Sie in Oederan mit seinen Ortsteilen wohnhaft sind, ist das Standesamt Oederan für die Anmeldung zur Eheschließung zuständig, auch wenn der Eheschließungsort ein anderer ist. Bei unterschiedlichen Wohnorten der Eheschließenden haben Sie die Wahl, in welchem Wohnort die Anmeldung vorgenommen wird. Diese ist frühestens 6 Monate vor Ihrem Eheschließungstag möglich.
Zur Anmeldung sind folgende Unterlagen erforderlich:
1. eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch, anzufordern bei dem Standesamt Ihres Geburtsortes
2. erweiterte Meldebescheinigung, erhältlich bei Ihrem zuständigen Meldeamt
3. bei verheiratet gewesenen Eheleuten: die Heiratsurkunde der letzten Ehe sowie das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk bzw. die Sterbeurkunde
4. bei gemeinsamen Kindern: deren Geburtsurkunde, Vaterschaftsanerkennung, ggfs. die gemeinsame Sorgeerklärung
Bei Auslandsbeteiligung bitten wir um vorherige Rücksprache mit uns.
5. Sterbefälle
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er verstorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
Für die Sterbefallbeurkundung werden folgende Unterlagen benötigt:
1. Todesbescheinigung vom Arzt
2. Personalausweis oder Reisepass
3. bei Ledigen: die Geburtsurkunde
4. bei Verheirateten: die Heiratsurkunde (sollten auf der Heiratsurkunde die Eintragsnummern der Geburtsbeurkundung fehlen, wird eine
Geburtsurkunde benötigt)
5. bei Verwitweten: die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde
6. bei Geschiedenen: die Heiratsurkunde mit dem Vermerk über die Auflösung der Ehe oder die Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
Sie können den Sterbefall persönlich bei uns anzeigen oder übergeben diese Leistung an ein Bestattungsunternehmen.