Standesamt
Inhaltsverzeichnis
1. Ansprechpartner
2. Allgemeine Informationen zum Service des Standesamtes und Urkundenanforderung
3. Hausgeburten und Vaterschaftsanerkennungen
4. Eheschließungen
5. Sterbefälle
1. Ansprechpartner
Allgemein Tel. 037292/27182, Fax 037292/27187
Frau Rudolph - Standesbeamtin Tel. 037292/27182, E-Mail: rudolph.sv@oederan.de
Frau Eckert - Standesbeamtin Tel. 037292/27183, E-Mail: eckert.sv@oederan.de
Frau Ender - Standesbeamtin Tel. 037292/27184, E-Mail: ender.sv@oederan.de
Wir sind während der regulären Sprechzeiten der Stadtverwaltung für Sie da. Termine außerhalb der Sprechzeiten können aber auch gern telefonisch vereinbart werden.
Eine vorherige Terminvereinbarung mit uns ist zwingend erforderlich.
2. Allgemeine Informationen zum Service des Standesamtes und Urkundenanforderungen
Der Bürgerservice im Standesamt umfasst folgende Leistungen:
- Beurkundungen von Hausgeburten, Eheschließungen, Sterbefälle, Nachbeurkundungen, Namensangelegenheiten, Vaterschaftsanerkennungen (auch vor der
Geburt möglich) und Kirchenaustritten
- Ausstellung von Personenstandsurkunden aus dem Bereich Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle
Für die Urkundenbestellung können Sie gern unser Online-Formular benutzen oder wenden sich persönlich an uns.
Beachten Sie bitte unbedingt, dass der Ereignisort (Geburts-, Eheschließungs- oder Sterbeort) Oederan bzw. einer der Ortsteile sein muss, sonst besteht keine Zuständigkeit für die Urkundenausstellung!
Eine telefonische bzw. persönliche Beratung zu Ihren Wünschen ist für uns selbstverständlich.
Postalische Anschrift:
Stadt Oederan
Standesamt
Markt 5
09569 Oederan
3. Hausgeburten und Vaterschaftsanerkennungen
Bitte kontaktieren Sie uns zeitnah, sollte Ihr Baby zu Hause zur Welt kommen, damit wir Ihnen alle Formalitäten für die Beurkundungen erläutern können.
Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, so können Vaterschaftsanerkennungen vor oder nach der Geburt bei uns im Standesamt abgegeben werden.
Sorgeerklärungen sind nur im Landratsamt Mittelsachsen, Abt. Jugend und Familie, Am Landratsamt 3, 09648 Mittweida, möglich.
4. Eheschließungen
Die Stadt Oederan bietet Ihnen die perfekten Räumlichkeiten, um den Bund fürs Leben zu schließen und eine unvergesslich schöne Trauung zu erleben.
Im frisch sanierten „kleinen Trausaal“ im ersten Obergeschoss des Rathauses finden bis zu 17 Personen (inkl. Brautpaar) Platz. In diesem klassischen Raum werden bereits seit Jahrzehnten Eheschließungen durchgeführt. Dieser Saal beeindruckt durch sein historisches Kreuzgewölbe und den Holzfußboden sowie durch die farbenfrohen Bleiglasfenster, welche dem Raum ein ganz besonderes Ambiente verleihen.
Fotos: Thomas Kruse
Des Weiteren sind Eheschließungen im stilvoll eingerichteten „großen Trausaal“ im Erdgeschoss des Rathauses möglich. Hier finden bis zu 42 Personen (inkl. Brautpaar) Platz. Auch dieser Saal schafft durch die einzigartige Kombination aus historischen Akzenten und einer modern-romantischen Dekoration ein unverwechselbares Flair.
Geheiratet werden kann auch in diesen stadteigenen Liebhaberräumen:
Der restaurierte Ratssaal bietet Ihnen eine ganz einmalige Möglichkeit sich zu trauen. Dieser Raum besticht durch die urige und altehrwürde Einrichtung und bietet so eine ganz wunderbare Bühne für Ihren großen Tag.
Trauungen sind auch im Dachgeschoss der Volkskunstschule möglich. Hier können kleinere Gesellschaften aber auch größere Gruppen mit bis zu 80 Personen im Ausstellungsraum Platz finden. Dieser Raum besticht durch seine rustikal-künstlerische Einrichtung und erzeugt durch die vielen Holzkomponenten eine ganz besonders gemütliche Stimmung.
Gern erstellen wir für jedes Brautpaar eine individuelle Traurede und gehen auf Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen ein, um Ihre Eheschließung zu einem unvergesslichen Erlebnis zu machen.
Eheschließungen werden bei uns an allen Werktagen der Woche vorgenommen.
Sofern Sie in Oederan mit seinen Ortsteilen wohnhaft sind, ist das Standesamt Oederan für die Anmeldung zur Eheschließung zuständig, auch wenn der Eheschließungsort ein anderer ist. Bei unterschiedlichen Wohnorten der Eheschließenden haben Sie die Wahl, in welchem Wohnort die Anmeldung vorgenommen wird. Diese ist frühestens 6 Monate vor Ihrem Eheschließungstag möglich.
Zur Anmeldung sind folgende Unterlagen erforderlich:
1. eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch, anzufordern bei dem Standesamt Ihres Geburtsortes
2. erweiterte Meldebescheinigung, erhältlich bei Ihrem zuständigen Meldeamt
3. bei verheiratet gewesenen Eheleuten: die Heiratsurkunde der letzten Ehe sowie das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk bzw. die Sterbeurkunde
4. bei gemeinsamen Kindern: deren Geburtsurkunde, Vaterschaftsanerkennung, ggfs. die gemeinsame Sorgeerklärung
Bei Auslandsbeteiligung bitten wir um vorherige Rücksprache mit uns.
5. Sterbefälle
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er verstorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
Für die Sterbefallbeurkundung werden folgende Unterlagen benötigt:
1. Todesbescheinigung vom Arzt
2. Personalausweis oder Reisepass
3. bei Ledigen: die Geburtsurkunde
4. bei Verheirateten: die Heiratsurkunde (sollten auf der Heiratsurkunde die Eintragsnummern der Geburtsbeurkundung fehlen, wird eine
Geburtsurkunde benötigt)
5. bei Verwitweten: die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde
6. bei Geschiedenen: die Heiratsurkunde mit dem Vermerk über die Auflösung der Ehe oder die Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil
mit Rechtskraftvermerk
Sie können den Sterbefall persönlich bei uns anzeigen oder übergeben diese Leistung an ein Bestattungsunternehmen.