„Neuverlegung von Kabelschutzrohren für Glasfaserkabel“ im Zeitraum von März 2025 - Juni 2026
Wir, die GDMcom GmbH, planen und bauen im Auftrag der ONTRAS Gastransport GmbH die Neuverlegung einer Kabelschutzrohranlage für Glasfaserkabel entlang einer vorhandenen Ferngasleitung. Die Anlage mit eingelegtem Glasfaserkabel dient der Steuerung der Ferngasleitung und der Errichtung einer Telekommunikationslinie.
Auflistung der Gemarkungen, in denen die Arbeiten durchgeführt werden:
• Börnichen
• Gahlenz
• Kirchbach
• Memmendorf
• Oederan
Kontakt:
GDMcom GmbH
Telefon: 0341 3504-0
E-Mail: info@gdmcom.de
www.gdmcom.de
Vorgehen
Die Arbeiten werden durch Unternehmen vorgenommen, welche die GDMcom GmbH beauftragt hat. Diese sind angewiesen, das Recht zum Betreten von Grundstücken äußerst schonend auszuüben. Sollten Grundstückseigentümer:innen oder bewirtschaftende Personen durch diese Arbeiten unmittelbar Vermögensnachteile (z. B. Flurschäden) entstehen, werden diese entschädigt. Die Verlegung erfolgt in offener Bauweise bzw. in Teilabschnitten im Horizontalspülbohrverfahren.
Umweltschutz
Die Belange von Umwelt und Natur nimmt die GDMcom GmbH dabei sehr ernst und hält sich streng an die gesetzlichen Vorgaben. Dank der überwiegenden Verlegung im bestehenden Schutzstreifen der FGL wird der Eingriff in den Naturraum minimiert. Zudem versucht die GDMcom GmbH die temporäre Störung der Wohn- und Erholungsfunktionen während der Bauphase, z. B. durch Lärm, Staub oder Verkehrseinschränkungen, durch vorausschauende Planung, Absprachen mit Behörden und Betroffenen sowie den Einsatz schonender Technologien so gering wie möglich zu halten.
Betroffene Personen
Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 6 TKG ist die GDMcom GmbH verpflichtet, die Grundstückseigentümer:innen auf Ihre Duldungspflicht der Einwirkungen durch die Errichtung der Anlagen nach § 134 Abs. 1 und/oder Abs. 2 TKG hinzuweisen. Für die Inanspruchnahme der Grundstücke steht den Grundstückseigentümer*innen nach §134 Abs. 3 TKG ein einmaliger Ausgleichsbetrag zu.
Alle betroffenen Grundstückseigentümer:innen wurden diesbezüglich bereits in den vergangenen Monaten von der GDMcom GmbH per Post angeschrieben, sofern korrekte Adressen in den jeweiligen Grundbüchern der Gemeinden eingetragen sind. Mit den betroffenen Bewirtschaftenden werden entsprechende Nutzungsvereinbarungen abgeschlossen.