Denkmale in Oederan und Umgebung
Kleinstädte haben der Definition nach zwischen 5.000 und 20.000 Einwohner:innen und dadurch vor allem eine überschaubare Größe. Die Innenstädte sind kompakt und es gibt weniger Verkehr als in Großstädten.
Allein im alten Stadtkern stehen einige Gebäude sowie Gebietsbereiche unter Denkmalschutz, viele erstrahlen liebevoll restauriert in altem Glanz.
Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung ist die oberste Denkmalschutzbehörde, die Landesdirektion die obere Denkmalschutzbehörde, der Landkreis oder die kreisfreie Stadt die untere Denkmalschutzbehörde.
Eigentümer von Kulturdenkmalen sind gemäß § 8 Sächsisches Denkmalschutzgesetz verpflichtet diese zu erhalten und zu pflegen. Die hierfür erforderlichen Maßnahmen sind nicht immer ohne finanziellen Aufwand zu bewältigen.
Deshalb unterstützt der Freistaat Sachsen und auch der Bund Eigentümer und Besitzer von Denkmalen bei der denkmalgerechten Sanierung und Erhaltung mit verschiedenen Fördermitteln.
Tag des offenen Denkmals 2025®
Wert-voll: unbezahlbar oder unersetzlich?
Sonntag, 14.9.2025
Motto zum Tag des offenen Denkmals®
1993 wurde erstmals der Tag des offenen Denkmals ins Leben gerufen und bundesweit öffneten schon zum Start 3.500 Denkmale. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz erschuf so ein besonderes Netzwerk an Denkmalengagierten bundesweit, das bis heute jährlich wächst und sich weiterentwickelt. Seit 1999 steht das größte Kulturevent Deutschlands unter einem jährlich wechselnden Motto. Diese Leitthemen dienen den Veranstaltenden als Impulse und Denkanstöße für ihre Events zum Tag des offenen Denkmals.
Denkmalschutz und Solarenergie
Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden in Sachsen - Wie vereinbar ist das heute?
ein Beitrag der saena - Sächsische Energieagentur GmbH
Herausforderungen und Chancen
Der Denkmalschutz und das Erneuerbare Energie Gesetz (EEG) mit dem überragenden öffentlichen Interesse sollen bei der Genehmigung der Solareinergienutzung auf Denkmälern behutsam im Einzelfall abgewogen werden. Wenn bezahlbares Wohnen und Arbeiten in denkmalgeschützten Gebäuden möglich bleibt werden Kulturdenkmale angenommen und sicher für zukünftige Generationen bewahrt. Dafür sollten Eigentümer gemeinsam mit Fachkräften eine passende langfristige Sanierungsstrategie ententwickeln, die sowohl die wärmeübertragende Gebäudehülle als auch die solare Wärme- bzw. Stromversorgung denkmal-verträglich einbeziehen kann.Eine Handreichung zur Solarenergienutzung des Landesamtesfür Denkmalpflege Sachsen vermittelt anhand umgesetzter Beispiele welche Lösungen am bzw. im Umfeld von Kulturdenkmalen als verträglich angesehen werden.
Lesen Sie weiter auf den Seiten der ... Saena Sächsische Energieagentur GmbH oder Landesamt für Denkmalpflege Sachsen
Dorfmuseum Gahlenz

