Kommunalwahlen 2022
2. Wahlgang zur Landratswahl am 03. Juli 2022
Am 12. Juni 2022 fand die Wahl des Landrates/der Landrätin für den Landkreis Mittelsachsen statt.
Es hat kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereinigen können.
Somit findet am 3. Juli 2022 ein zweiter Wahlgang statt.
Seitenübersicht
- Ansprechpartner in der Stadtverwaltung Oederan
- Wahlbekanntmachungen
- Öffnungszeiten Wahlamt - Briefwahl
- Beantragung eines Wahlscheines bzw. von Briefwahlunterlagen
Ansprechpartner in der Stadtverwaltung Oederan
Herr Thiele 037292 27-113 Wahlamtsleiter
Frau Eckert 037292 27-115 o. -183 Wählerverzeichnis, Wahlrecht, Briefwahlunterlagen
Sie erreichen uns auch per E-Mail unter wahlen@oederan.de oder über die Faxnummer: 037292 27187.
Wahlbekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen:
Bekanntmachung Einsichtnahme und Erteilung von Wahlscheinen
Öffentliche Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge:
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
Öffentliche Bekanntmachung der Wahl:
Wahlbekanntmachung
Öffnungszeiten des Wahlamtes
Das Wahlamt für den 2. Wahlgang der Landratswahl ist in der Zeit vom 28.06.2022 bis 03.07.2022 in der Stadtverwaltung Oederan (ehemaliges Gerichtsgebäude) im Zi. 213 im 1. OG, Gerichtsstraße 18, 09569 Oederan für Sie geöffnet. Für Fragen stehen wir unter Tel. 037292 27-115 oder -183 zur Verfügung.
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 12:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 9:00-12:00 Uhr und 12:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr und 12:30-16:00 Uhr
zusätzliche Öffnungszeiten:
Samstag 9:00-12:00 Uhr
Wahlscheinbeantragung möglich,
a) wenn ein Wahlberechtigter glaubhaft versichert, dass ihm der beantragte
Wahlschein nicht zugegangen ist
oder
b) für einen nicht in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten
oder
c) wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder
nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann
Sonntag 8:00-15:00 Uhr
Wahlscheinbeantragung möglich
a) für einen nicht in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten
oder
b) wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder
nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann
Beantragung eines Wahlscheines bzw. von Briefwahlunterlagen
Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, brauchen Sie einen Wahlschein (Antrag finden Sie hier). Diesen können Sie im Wahlamt der Stadtverwaltung Oederan (wenn Oederan Ihr Hauptwohnort ist)
- persönlich oder
- schriftlich beantragen. Die Schriftform gilt auch durch Fax oder E-Mail als gewahrt.
- Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich!
Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits ein Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können. Die Zusendung der Wahlbenachrichtigungskarten erfolgt ab Mitte der 20. KW. Für alle Briefwähler des 1. Wahlganges zur Landratswahl gilt, dass diesen auch für den 2. Wahlgang automatisch die Briefwahlunterlagen zugestellt werden.
Der Antrag kann aber auch gestellt werden, bevor die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde. Folgende Angaben sind erforderlich:
- Familienname,
- Vornamen,
- Geburtsdatum und
- Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort}
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch) möglich.
Das Wahlamt versendet den Wahlschein mit den beigefügten Briefwahlunterlagen an die Hauptwohnanschrift oder auf Antrag an eine andere Anschrift (z.B. Urlaubsanschrift, Nebenwohnung).
Die Unterlagen können auch persönlich im Wahlamt der Stadtverwaltung Oederan Zi. 213, Gerichtsstraße 18, 09559 Oederan abgehoIt werden. In diesem Fall können Sie alternativ auch die Briefwahl an Ort und Stelle ausüben.
Bei BriefwahI bitte unbedingt beachten:
Der Wahlbrief muss unbedingt rechtzeilig mit der Post abgesandt oder direkt in der Stadtverwaltung Oederan abgegeben werden. Er muss spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr vorliegen, da dann die Wahl endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden. Die Briefwahl sollte daher sofort nach ErhaIt der Briefwahlunterlagen durchgeführt und der Wahlbrief unmittelbar danach an das Wahlamt der Stadtverwaltung Oederan abgesandt (der Wahlbrief muss bei Übersendung per Post innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht frankiert werden) oder dort abgegeben werden.
weitere Informationen:
finden Sie auch unter
https://www.smi.sachsen.de/kommunalwahlen-4910.html ,
https://www.wahlen.sachsen.de/landratswahlen-2022.html sowie
Datenschutzrechtliche Information nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 der Datenschutzgrundverordnung für die Meldung als Wahlhelfer für die Bürgermeister- und Landratswahlen 2022
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Oederan
Hauptamt
Kevin Thiele
Gerichtstraße 18
09569 Oederan
Tel.: 03 72 92 / 27 11 3
Email: thiele.sv@oederan.de