Informationen zur Grund- und Gewerbesteuer ab 01.01.2026
Das Steueramt möchte hiermit über die Änderung der Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer ab 2026 informieren.
Mit Einführung der Grundsteuerreform haben alle Steuerpflichtigen einen neuen Grundsteuerbescheid erhalten. Bei der Planung der Grundsteuern für das Jahr 2025 wurde ein aufkommensneutraler Planansatz gewählt. Das heißt, dass das Gesamtaufkommen der Grundsteuereinnahmen im städtischen Haushalt nicht erhöht werden sollte. Die Hebesätze wurden daraufhin durch Beschluss des Stadtrates zum 01.01.2025 gesenkt.
Durch die immer schwierigere Haushaltslage standen nun jedoch nach über 15 Jahren die Hebesätze auf dem Prüfstand. Durch die Inflation sind die Ausgaben im städtischen Haushalt, wie bei jedem privaten Haushalt auch, drastisch gestiegen. Hinzu kommen noch reduzierte Einnahmen, wie z. B. die allgemeine Schlüsselzuweisung oder andere reduzierte Fördermittel, welche sich in den Folgejahren bemerkbar machen.
Aufgrund dieser Situation musste sich der Stadtrat mit der Erhöhung der Hebesätze befassen. Dies wurde in einer Vorberatung im September und anschließenden öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 16.10.2025 diskutiert und ab dem 01.01.2026 beschlossen. Der Hebesatz in der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) erhöht sich von 260 % auf 300 %. Für die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) erhöht sich der Hebesatz von 410 % auf 440 %. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wurde in diesem Zusammenhang von 390 % auf 405 % erhöht.
Allen Steuerpflichtigen werden zu Beginn des kommenden Jahres neue Bescheide zugestellt. Daraus können die neu zu zahlenden Beträge entnommen werden.





