Informationen zu Grundsteuerbescheiden
Mit Datum vom 06.01.2025 wurden allen Steuerpflichtigen die Grundsteuerbescheide zugesandt.
Die Stadt Oederan ist bei der Festsetzung der Grundsteuer an den vom zuständigen Finanzamt ermittelten Grundsteuermessbetrag gebunden.
Beim Finanzamt sind nach wie vor zahlreiche Einspruchsverfahren gegen die vorausgegangenen Grundsteuermessbescheide anhängig. Führen diese Einsprüche dazu, dass sich der Grundsteuermessbetrag ändert, wird diese Änderung von Amts wegen durchgeführt.
Auch für Eigentumswechsel gilt, dass die Umschreibung der Grundsteuer erst vom Steueramt durchgeführt werden darf, wenn das Finanzamt zuvor den Grundbesitz dem neuen Eigentümer zugerechnet hat.
Ein Widerspruch gegen den von der Stadt Oederan versandten Bescheid ist in diesen Fällen nicht nötig und nicht zielführend.
Gemäß § 80 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) entfaltet ein solcher Widerspruch keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass die Steuer trotzdem in voller Höhe zur Fälligkeit zu entrichten ist. Zuviel gezahlte Beträge werden nach einer Änderung erstattet.
Ihr Steueramt





