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Wahljahr 2009
Wahljahr 2009

Am Sonntag, dem 7. Juni 2009, finden in Sachsen in allen Städten und Gemeinden die regelmäßigen Wahlen der Stadt- bzw. Gemeinderäte und der Ortschaftsräte statt. Die Gemeindewahlen werden wie bereits 1999 und 2004 mit der Europawahl verbunden durchgeführt. 

Am 30. August 2009 finden die Wahlen zum Sächsischen Landtag und am 27. September 2009 die Wahlen zum Bundestag statt.
 

Für die Durchführung dieser Wahlen sucht die Stadt Oederan zahlreiche Wahlhelfer!
näherere Informationen hierzu: (bitte hier klicken) pdf Wahlhelfer gesucht .

Um alle Bürger umfassend über die anstehenden Kommunalwahlen zu informieren hat das Sächsische Staatsministerium des Innern umfangreiche Informationen zusammengestellt, welche wir für Sie als PDF-Datei an dieser Stelle zur Verfügung stellen wollen:
 
  • allgemeine Wahlhinweise (Stand: 25.02.2009)                            pdf allg. Wahlhinweise
  • Fragen zur Kandidatenaufstellung (Stand: 06.03.2009)            pdf Kandidatenaufstellung 
  • Bürgerfragen (Stand: 06.03.2009)                                                pdf Bürgerfragen
Über die Europawahlen kann man sich auf der Homepage des Statistischen Landesamtes unter www.statistik.sachsen.de informieren. 

In Vorbereitung der am 07. Juni 2009 stattfindenden Wahlen möchte ich Sie darauf hinweisen, dass
             in der Zeit vom 26. März bis 23. April
entsprechende Wahlvorschläge beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses einzureichen sind.  Einreichung Wahlvorschläge:(bitte hier klicken) pdf Wahlvorschläge  

Durch den Stadtrat wurde am 26. Februar 2009 gemäß § 9 Abs. 1 KomWG und §§ 22 KomWO der Gemeindewahlausschuss für die am 07. Juni 2009 stattfindenden Kommunalwahlen der Stadt Oederan gewählt:

Frau Kathleen Recknagel      als Vorsitzende 
Frau Steffi Richter                    als stellvertretende Vorsitzende 

und als Beisitzer (bzw. stellvertretende Beisitzer):

Herr Goldschmidt, Günter   1. Beisitzer   
Herr Hillmann, Günter           1. stellv. Beisitzer
Herr Schmidt, Rainer           2. Beisitzer          
Herr Dabrowski, Rainer       2. stellv. Beisitzer
Frau Syska, Annette  3. Beisitzerin    
Frau Münzner, Gudrun          3. stellv. Beisitzerin
Herr Reichelt, Lothar             4. Beisitzer   
Herr Krasselt, Gernot           4. stellv. Beisitzer  


Dem Gemeindewahlausschuss obliegen die Leitung der Wahl und die Feststellung der
Wahlergebnisse. Der Wahlausschuss hat die Zulassung oder Zurückweisung der Wahlvorschläge zu prüfen sowie darüber zu entscheiden und deren Reihenfolge festzustellen.Unverzüglich nach der Wahl stellt der Wahlausschuss das Wahlergebnis fest. Insofern am Abend der Wahl die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses unterbrochen werden soll, ist hier die Zustimmung des Gemeindewahlausschusses erforderlich. Für den Geschäftsgang und die Beschlussfassung des Gemeindewahlausschusses gelten die Vorschriften für den Stadtrat entsprechend, soweit das Kommunalwahlgesetz und die Kommunalwahlordnung keine Regelungen enthalten. 

Der Wahlausschuss verhandelt und entscheidet in öffentlicher Sitzung, d.h. jedermann hat Zutritt zum Sitzungsraum. Zeit, Ort und Gegenstand der Sitzung werden durch Aushang am / im Sitzungsgebäude bekannt gegeben. 

Für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen 2009 gelten folgende Vorschriften:
  • Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, 159), zuletzt geändert durch Artikel 10 des SächsVwNG vom 29.01.2008 (SächsGVBl. S. 138, 158)

  • Gesetz über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (KomWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. September 2003 (SächsGVBl. S. 428, 2004 S. 182), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Neugliederung des Gebietes der Landkreise des Freistaates Sachsen vom 29. Januar 2008 (SächsKrGebNG; SächsGVBl. S. 102, 110),

  • Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlordnung - KomWO) vom 5. September 2003 (SächsGVBl. S. 440)", zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Februar 2009 (SächsGVBl. S. 78).
 Aktuelle Fassungen der vorgenannten Vorschriften können über www.revosax.sachsen.de eingesehen werden.